Hygienekonzept des KBV „He kummt“ Holtgast e.V.
KBV „He kummt“ Holtgast e.V.
Waldweg 7
26427 Holtgast
Ansprechpartner:
Thorsten Stielfsen (1. Vorsitzender)
Waldweg 7
26427 Holtgast
Telefon: 04971 9247345
Handy: 0173 9638070
Email: thorsten.stielfsen@web.de
Veranstaltungsort: Coldewind/Kreisstraße 44 - Mosishütte, 26427 Holtgast
Grundsätze:
Dieses Hygienekonzept orientiert sich an den Handlungsempfehlungen des Niedersächsischen Sportbundes. Es gilt für den Trainings- und Spielbetrieb.
Die Grundlage für sämtliche aufgeführten Maßnahmen und Regelungen ist die Annahme, dass eine Ansteckung mit SARS-CoV2 zwar möglich, die Wahrscheinlichkeit aber durch das Umsetzen der genannten Hygienemaßnahmen sehr gering ist. Um auf ein erhöhtes Risiko vorbereitet zu sein und die Fortführung von risikominimiertem Trainings- und Spielbetrieb zu ermöglichen, wird im Konzept unter Punkt 7 eine abgestufte Übersicht zu Hygienemaßnahmen gegeben. Durch die Steuerung anhand der aktuellen lokalen Einschätzung kann die Prävention verhältnismäßig angepasst werden.
1. Allgemeine Hygieneregeln
1.1. Grundsätzlich gilt das Einhalten des Mindestabstands (1,5 Meter) in allen Bereichen
1.2. Körperliche Begrüßungsrituale (z.B. Händedruck/Umarmungen) sind zu unterlassen
1.3. Beachten der Hust- und Nies-Etikette (Armbeuge oder Einmal-Taschentuch)
2. Verdachtsfälle Covid-19
2.1. Eine Teilnahme am Trainings- und Spielbetrieb ist für alle Beteiligten nur möglich bei symptomfreiem Gesundheitszustand
2.2. Personen mit verdächtigen Symptomen müssen die Sportstätte umgehend verlassen bzw. diese gar nicht betreten. Solche Symptome sind:
2.2.1. Husten, Fieber (ab 38 Grad Celsius), Atemnot, sämtliche Erkältungssymptome
2.2.2. Die gleiche Empfehlung gilt, wenn Symptome bei anderen Personen im eigenen Haushalt vorliegen.
2.2.3. Bei positivem Test auf das Coronavirus gelten die behördlichen Festlegungen zur Quarantäne. Die betreffende Person wird mindestens 14 Tage aus dem Trainings- und Spielbetrieb genommen. Gleiches gilt bei positiven Testergebnissen im Haushalt der betreffenden Person.
3. Organisatorisches
3.1. Alle Regelungen unterliegen den lokal gültigen Verordnungen und Vorgaben.
3.2. Ansprechpartner für sämtliche Anliegen und Anfragen zum Hygienekonzept des Trainings- und Spielbetriebs ist Thorsten Stielfsen.
3.3. Das Hygienekonzept ist anhand der vorliegenden Rahmenbedingungen des Vereins KBV „He kummt“ Holtgast e.V. abgestimmt.
3.4. Alle Mannschaftsführer, Jugendbetreuer und Vorstandsmitglieder sind in die Vorgaben und Maßnahmen zum Trainings- und Spielbetrieb eingewiesen.
3.5. Vor Aufnahme des Trainings- und Spielbetriebs werden alle Personen, die in den aktiven Trainings- und Spielbetriebs involviert sind bzw. aktiv teilnehmen, über die Hygieneregeln informiert. Dies gilt im Spielbetrieb neben den Personen des Heimvereins, vor allem auch für der Gastverein.
3.6. Personen, die nicht zur Einhaltung dieser Regeln bereit sind, dürfen am Trainings- und Spielbetrieb nicht teilnehmen und sind aufzufordern, die „Sportstätte“ zu verlassen (Hausrecht).
4. Trainings- und Spielbetrieb
4.1. Mannschaftsführer und Vereinsverantwortliche informieren die Trainings- und Spielgruppen über die Maßnahmen und Regelungen des Hygienekonzepts.
4.2. Den Anweisungen der Verantwortlichen ist Folge zu leisten. Das Trainings- und Spielangebot ist so organisiert, dass ein Aufeinandertreffen unterschiedlicher Mannschaften vermieden wird. Hierzu sind Pufferzeiten eingeplant.
4.3. Alle Sportler*innen sind angehalten, eine rechtzeitige Rückmeldung zu geben, ob eine Teilnahme am Training bzw. Spiel erfolgt, um eine bestmögliche Planung zu ermöglichen.
4.4. Die Trainer*innen dokumentieren die Beteiligung je Trainings- und Spieleinheit.
4.5. Zuschauende Begleitpersonen sind unter Einhaltung des Mindestabstands (mind. 1,5m) möglich
5. Kontaktdaten
Zu dokumentieren sind folgende Kontaktdaten:
1. Familienname
2. Vorname
3. vollständige Anschrift
4 .Telefonnummer - Datum und Zeitfenster der Sportveranstaltung
Diese Kontaktdaten sind für die Dauer von drei Wochen nach dem Ende des jeweiligen Ereignisses aufzubewahren, damit eine etwaige Infektionskette nachvollzogen werden kann. Anderenfalls darf ein Zutritt zu der jeweiligen Einrichtung oder Veranstaltung nicht gewährt werden. Die Dokumentation ist dem zuständigen Gesundheitsamt auf Verlangen vorzulegen. Es ist zu gewährleisten, dass unbefugte Dritte von den erhobenen Kontaktdaten keine Kenntnis erlangen. Spätestens einen Monat nach dem Ende des jeweiligen Ereignisses sind die Kontaktdaten zu löschen.
6. Bestimmung für das „Dorfgemeinschaftszentrum Haltestelle“
6.1. Maskenpflicht im gesamten Gebäude! (Ausnahme an den vorgegebenen Tischgruppen / max. 10 Personen)
6.2. Räumliche Trennung der Jugend bzw. der Altersklasse
6.3. Dokumentationspflicht aller anwesenden Personen (Gäste vor dem Eintritt ansprechen)
6.4. Abstandsregelung 1,50 m
6.5. Reinigungs- und Lüftungsintervalle
6.6. nach Möglichkeit keine offenen Getränke ausgeben! (Kaffee, Tee usw. - Cola, Fanta, Sprite, Wasser in 0,2l Flaschen vorhanden)
6.7. kein Austausch von Kuchen, Broten usw.